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Recht auf Reparatur: Was seit dem 31. Juli 2026 gilt

Seit dem 31. Juli 2026 hast du einen direkten Reparaturanspruch gegen den Hersteller. Welche Geräte betroffen sind und was das für deine Kaufentscheidung heißt.

Die Waschmaschine gibt nach vier Jahren auf, das Smartphone lädt nicht mehr richtig – und die erste Antwort lautet fast reflexartig: neu kaufen. Seit dem 31. Juli 2026 gibt es dafür eine ernstzunehmende Alternative. An diesem Tag sind in Deutschland die Regeln in Kraft getreten, mit denen die EU-Richtlinie 2024/1799 umgesetzt wird. Sie geben dir erstmals einen direkten Anspruch gegen den Hersteller, ein defektes Gerät reparieren zu lassen.

Was genau neu ist

Bisher war der Verkäufer dein einziger Ansprechpartner, wenn etwas kaputtging – und auch nur innerhalb der zweijährigen Gewährleistung. Jetzt kommt ein zweiter Weg dazu: ein eigenständiger Reparaturanspruch gegenüber dem Hersteller, geregelt in § 479b BGB.

Der entscheidende Unterschied: Dieser Anspruch gilt unabhängig von der Gewährleistung. Er greift auch dann, wenn du den Schaden selbst verursacht hast – etwa beim heruntergefallenen Handy. Und er gilt deutlich länger als zwei Jahre.

Welche Geräte betroffen sind

Der Anspruch deckt noch nicht alles ab, sondern zunächst bestimmte Produktgruppen. Dazu zählen laut Verbraucherzentrale unter anderem:

  • Großgeräte: Waschmaschinen, Wäschetrockner, Geschirrspüler, Kühl- und Gefriergeräte
  • Unterhaltungselektronik: Fernseher und Monitore
  • Mobile Geräte: Smartphones, Tablets, schnurlose Telefone
  • Weitere Produkte: Staubsauger und Saugroboter sowie bestimmte Batterien und Datenspeicher – hier gibt es allerdings bislang keine ausdrückliche Pflicht der Hersteller, Ersatzteile vorzuhalten

Weitere Gruppen sollen schrittweise folgen.

Wie lange die Pflicht gilt

Die Frist bemisst sich nicht am Kaufdatum, sondern am Produkt: Je nach Gerätegruppe müssen Hersteller sieben oder zehn Jahre lang Ersatzteile bereithalten, gerechnet ab dem Zeitpunkt, an dem das letzte Exemplar eines Modells auf den Markt kam.

Ein Beispiel aus der Übersicht der Verbraucherzentrale: Für Smartphones gilt eine Ersatzteilpflicht von sieben Jahren, in Kraft seit dem 20. Juni 2025. War ein Modell erstmals im Dezember 2025 und zuletzt im Dezember 2027 erhältlich, muss der Hersteller bis Dezember 2034 liefern können. Für Waschmaschinen sind es zehn Jahre. Die Lieferzeit für Ersatzteile ist bei den meisten Haushaltsgeräten auf 15 Arbeitstage begrenzt.

Kostenlos ist die Reparatur nicht

Hier lohnt es sich, genau hinzusehen. Ein Recht auf Reparatur ist kein Recht auf eine kostenlose Reparatur. Der Hersteller darf ein angemessenes Entgelt verlangen, das Arbeit, Material und eine Gewinnmarge abdeckt. Es darf allerdings nicht so hoch angesetzt werden, dass es dich faktisch von der Reparatur abhält – und Hersteller müssen typische Reparaturpreise auf ihrer Website veröffentlichen.

Wichtig ist deshalb die Reihenfolge: Innerhalb der Gewährleistung ist der Verkäufer dran, und dort trägt er sämtliche Kosten für Transport, Arbeit und Material. Das neue Recht auf Reparatur ist die Option danach – oder bei selbst verschuldeten Schäden.

Ein Jahr mehr Gewährleistung, wenn du reparieren lässt

Parallel wurde das Gewährleistungsrecht angepasst. Wer bei einem Mangel innerhalb der zwei Jahre die Reparatur wählt statt eines Ersatzgeräts, für den verlängert sich die Verjährungsfrist einmalig um zwölf Monate – aus zwei Jahren werden also drei. Verkäufer müssen ab sofort ausdrücklich darauf hinweisen, dass du zwischen Reparatur und Neulieferung wählen kannst.

Zwei Einschränkungen solltest du kennen: Die Verlängerung gilt nur für Kaufverträge ab dem 31. Juli 2026. Und die Beweislastumkehr bleibt bei zwölf Monaten – danach musst du weiterhin selbst belegen, dass der Mangel von Anfang an angelegt war.

Wenn ein Gerät gar nicht reparierbar ist

Der vielleicht weitreichendste Punkt: Lässt sich ein Produkt nicht reparieren, obwohl das bei Geräten dieser Art üblich wäre, gilt das künftig als Sachmangel – auch ohne konkreten Defekt. Ein fest verklebter Akku, der sich ohne Spezialwerkzeug und Beschädigungsrisiko nicht tauschen lässt, ist das Standardbeispiel. Die Folge kann Rücktritt vom Kaufvertrag oder Preisminderung sein.

Reparierbarkeit wird zum Kaufkriterium

Für den Kaufmoment selbst gibt es seit Juni 2025 ein hilfreiches Werkzeug: den Reparierbarkeitsindex auf dem EU-Energielabel. Er bewertet Smartphones und Tablets von A bis E – anhand der nötigen Arbeitsschritte, des benötigten Werkzeugs, der Ersatzteilverfügbarkeit und der Update-Dauer. Der Preis der Ersatzteile fließt allerdings nicht ein. Ab 2027 sollen Wäschetrockner folgen, weitere Gerätegruppen sind geplant.

Damit verschiebt sich etwas Grundsätzliches: Ein Gerät, das 60 Euro mehr kostet, sich aber in fünf Jahren für 90 Euro reparieren lässt, ist am Ende die günstigere Entscheidung. Diese Rechnung taucht in keinem Preisvergleich auf – sie entsteht erst, wenn man Anschaffungspreis, Reparierbarkeit und erwartete Nutzungsdauer zusammen betrachtet.

Genau das ist der Blickwinkel, den wir bei Nuvio einnehmen: Eine Empfehlung, die nur den niedrigsten Preis kennt, ist keine gute Empfehlung. Was zählt, sind die Gesamtkosten über die Zeit, in der du das Gerät wirklich nutzt.

Was du jetzt tun kannst

  • Kaufbelege aufbewahren – auch über die zwei Jahre hinaus, denn der Reparaturanspruch läuft deutlich länger.
  • Bei einem Defekt zuerst zum Verkäufer, solange die Gewährleistung läuft. Manche verweisen an den Hersteller; darauf musst du dich nicht einlassen.
  • Reparatur statt Ersatzgerät wählen, wenn beides sinnvoll ist – das bringt dir ein zusätzliches Jahr Gewährleistung.
  • Reparaturpreise vergleichen: Hersteller müssen sie veröffentlichen. Werkstätten und Repair-Cafés sind ebenfalls zulässig.
  • Vor dem Kauf auf den Reparierbarkeitsindex schauen, wo es ihn gibt.

Fazit

Das Recht auf Reparatur macht Reparieren nicht kostenlos, aber es macht sie planbar. Ersatzteile sind über Jahre verfügbar, Preise werden transparent, und die Frage „lohnt sich das noch?“ hat endlich eine belastbare Antwort. Wer das schon beim Kauf mitdenkt, spart nicht nur Geld, sondern trifft auch die ruhigere Entscheidung.

Quellen

Weniger suchen, besser entscheiden.

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